Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL http://d-you.gov.de/ veröffentlichten Webseite der Common Codes GmbH.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von TWIN CUBES GmbH im Zeitraum von 28.10.2026 bis 29.10.2026 vorgenommenen Bewertung durch BITV-Test nach EN 301 549.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Wenn die Sprache der Website auf Englisch eingestellt wird, bleibt der Alternativtext für einige Bilder auf Deutsch.
- Es sind zahlreiche Bilder vorhanden, die ausschließlich dekorativen Zwecken dienen und keine wesentlichen Informationen zum Verständnis der Inhalte vermitteln. Diese Bilder sind jedoch nicht als dekorativ gekennzeichnet.
- Wenn ein benutzerdefiniertes Stylesheet angewendet wird, lassen sich einige wichtige Elemente und Funktionen der Benutzeroberfläche, wie etwa „Leichte Sprache“ nur noch schwer oder gar nicht mehr erkennen und nutzen.
- In einigen Fällen wird der Seiteninhalt bei einer Bildschirmauflösung von 320 CSS-Pixeln (oder bei einer Bildschirmauflösung von 1280 CSS-Pixeln und einer Browser-Zoomstufe von 400 %) nicht korrekt umgebrochen.
- Bei der Tastaturnavigation durch eines der Karussells auf der Startseite werden die Textinhalte nicht getrennt voneinander dargestellt, sondern überlappen sich.
- In der mobilen Ansicht erfordert das Filterelement für Partner eine Wisch- oder Mehrfingerbewegung. Eine Alternative, beispielsweise in Form von Schaltflächen, wird nicht angeboten.
- Einige Bedienelemente verwenden fehlerhafte oder ungeeignete Attribute, wodurch bestimmte Informationen für Nutzende assistiver Technologien nicht korrekt vermittelt werden.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 02.11.2026 erstellt.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Barrierefreiheit erhalten? Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@common.codes. Alternativ können Sie unseren Feedback-Mechanismus nutzen.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.